Steuerliche Gutachten
Die Beurteilung steuerlicher Sondersachverhalte sowie die Umsetzung komplexer Unternehmensvorgänge wie bspw. Umwandlungen erfordern eine umfassende und tiefgreifende Prüfung von Details sowie eine fundierte Recherche.
Manchmal sind es einzelne Urteile oder Literaturauffassungen, die hierbei ausschlaggebend sind. Das Abwägen aller Rechtsquellen und deren Prüfung auf die Anwendbarkeit sind die Hauptaufgabe bei der gutachterlichen Stellungnahme.
Gegenüber unseren Auftraggebern stellen wir zusätzlich zum Gutachten unsere Erkenntnisse im Rahmen von Präsentationen empfängergerecht vor. Unser Job endet dabei nicht bei der Gutachtenerstellung. Für uns gehören auch die weiterführenden praktischen Handlungsempfehlungen dazu.