


Die Schutzschirmbescheinigung nach IDW S 9 ist eine zentrale Voraussetzung für die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gemäß Insolvenzordnung. Wir erstellen fundierte, unabhängige IDW S9 Bescheinigungen.
Wir unterstützen Unternehmen, Geschäftsführungen und Gesellschafter in anspruchsvollen Sondersituationen bei der Vorbereitung eines strukturierten Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung.
Die Schutzschirmbescheinigung bestätigt, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Wir analysieren die wirtschaftliche Lage, prüfen die Fortführungsfähigkeit und schaffen eine belastbare Grundlage für die Antragstellung. Ebenso erstellen wir in diesem Zusammenhang die vom Gesetzgeber geforderte Eigenverwaltungsplanung für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Dabei ermitteln wir auch die Auswirkungen möglicher Insolvenzeffekte.
Als spezialisierte Unternehmensberatung für IDW S 9 Bescheinigungen schaffen wir die notwendige rechtliche und wirtschaftliche Grundlage für ein erfolgreiches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung.

Wir von der PURAKON Unternehmensberatung GmbH sind ein starkes Team. Unsere Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und unser hochspezialisiertes Fachwissen addieren sich zum Erfolg unserer Mandant:innen. An der Umsetzung Ihrer Ziele arbeiten wir mit Leidenschaft und Kreativität.
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